Wahrnehmbar
Kontraste, Alternativtexte, Untertitel, skalierbare Schrift. Alles, was jemand sehen, hören oder lesen können muss.
Barrierefreie Websites nach WCAG: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und BFSG-Pflichten verständlich erklärt. Ohne Rechtsberatung.
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte und Funktionen für möglichst alle Menschen zugänglich sind: für Blinde mit Vorlese-Programm, für Menschen mit Sehschwäche, Farbfehlsichtigkeit oder motorischen Einschränkungen, für Gehörlose, für Menschen mit Lernschwierigkeiten und für alle, die vorübergehend eingeschränkt sind. Die Leitlinien dazu heißen WCAG und folgen vier Grundsätzen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
In der Praxis sind es überwiegend handwerkliche Dinge. Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (für normalen Text nennt WCAG ein Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1), Überschriften in logischer Reihenfolge, Formularfelder mit sichtbaren Beschriftungen, Links mit aussagekräftigem Text statt „hier klicken“ und eine Bedienung allein mit der Tastatur. Wer diese Dinge von Beginn an einplant, zahlt kaum Aufpreis. Wer sie nachträglich in eine fertige Seite einbaut, muss oft vieles umbauen.
Rechtlich ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der wichtigste Anlass. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt seit 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote, etwa im elektronischen Handel, barrierefreie Gestaltung. Dazu gehören je nach Fall auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Feedback-Möglichkeit. Wir erläutern die technische Seite, die rechtliche Einordnung gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts.
Barrieren betreffen mehr Menschen, als man denkt: jemanden mit Sehschwäche, eine Person mit gebrochenem Arm, die nur mit einer Hand bedient, einen Besucher in grellem Sonnenlicht oder in lauter Umgebung ohne Ton. Barrierefreie Gestaltung hilft ihnen allen.
Mythos: „Barrierefreiheit macht Seiten hässlich.“ Fakt: Sie verlangt ausreichende Kontraste, klare Struktur und bedienbare Elemente. Das ist gutes Design. Viele der bekannten Marken-Seiten erfüllen die Anforderungen und sehen ansprechend aus.
Zur Pflicht: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 insbesondere für Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen. Ob und wie Sie betroffen sind, entscheidet im Einzelfall eine rechtliche Prüfung. Wir bauen so, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden können, geben aber keine Rechtsberatung.
Kontraste, Alternativtexte, Untertitel, skalierbare Schrift. Alles, was jemand sehen, hören oder lesen können muss.
Tastaturnutzung, ausreichend große Klickflächen, genug Zeit zum Lesen und Ausfüllen, keine Elemente, die blitzen.
Klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, verständliche Fehlermeldungen bei Formularen.
Sauberer Code, den unterschiedliche Browser und Hilfsprogramme zuverlässig deuten.
Eine Seite, die den Stand dokumentiert und einen Weg für Rückmeldungen nennt. Wo Pflicht, wo sinnvoll.
Kurze Zusammenfassungen oder erklärende Sätze für schwierige Inhalte, wo sie die Nutzung erleichtern.
Vorab: Dieser Abschnitt ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Einordnung Ihres Unternehmens nimmt im Zweifel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vor. Gesetzesstand und Auslegung ändern sich; prüfen Sie aktuelle Informationen der zuständigen Stellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es richtet sich nach unserem Verständnis in erster Linie an Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher. Im Webbereich ist besonders der elektronische Geschäftsverkehr betroffen, also Online-Shops und Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Nicht erfasst sind rein auf Unternehmen ausgerichtete Angebote (B2B). Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es Ausnahmen; als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigt.
Unabhängig von der Pflicht gilt: Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für viele Menschen und deckt sich in großen Teilen mit gutem Webdesign. Öffentliche Stellen unterliegen davon getrennten Vorgaben. Welche Pflichten (zum Beispiel Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Möglichkeit, Kennzeichnung) im Einzelfall gelten, klärt die rechtliche Prüfung.
Die Web Content Accessibility Guidelines gliedern Anforderungen in vier Grundsätze, die im Englischen als POUR bekannt sind. Jeder Grundsatz hat Erfolgskriterien auf drei Stufen (A, AA, AAA); für rechtliche Anforderungen wird üblicherweise Stufe AA zugrunde gelegt, in Europa über die Norm EN 301 549.
| Grundsatz | Bedeutung | Beispiel für eine Barriere | Beispiel für eine Lösung |
|---|---|---|---|
| Wahrnehmbar | Informationen müssen auf mindestens einem Weg erfassbar sein | Eine Preisliste liegt nur als Bild vor; Blinde erfahren nichts | Preise als Text, Bild mit Alternativtext |
| Bedienbar | Alle Funktionen sind mit verschiedenen Eingabegeräten nutzbar | Ein Menü öffnet nur bei Mausberührung | Menü per Tastatur und Touch bedienbar, sichtbarer Fokus |
| Verständlich | Inhalt und Bedienung sind nachvollziehbar | Fehlermeldung „Eingabe ungültig“ ohne Hinweis | Meldung am Feld mit Erklärung und Beispiel |
| Robust | Inhalte funktionieren mit verschiedenen Browsern und Hilfsprogrammen | Eigene Bedienelemente ohne Beschriftung für Vorlese-Programme | Standardelemente nutzen, Rollen und Namen setzen |
Die Beispiele zeigen, dass Barrierefreiheit meistens kein Spezialwissen verlangt, sondern Sorgfalt: Standardbausteine nutzen, Inhalte als Text anbieten, Funktionen nicht an eine einzige Bedienart binden.
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund wird als Verhältnis zweier Helligkeitswerte angegeben. Je höher der Wert, desto besser lesbar. WCAG verlangt auf Stufe AA mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text, mindestens 3 zu 1 für großen Text (ungefähr ab 24 Pixel oder fett ab 18,5 Pixel) und für wichtige Bedienelemente und grafische Hinweise ebenfalls 3 zu 1.
Ein häufiger Fall: Hellgrauer Text auf weißem Grund. Das Grau mit dem Farbwert #777777 erreicht auf Weiß rund 4,48 zu 1 und besteht damit knapp nicht; #767676 liegt bei rund 4,54 zu 1 und besteht knapp. Ein so kleiner Unterschied entscheidet, ob ein Entwurf die Anforderung erfüllt. Kostenlose Kontrastrechner in Browser-Entwicklerwerkzeugen und im Netz zeigen den Wert sofort.
Die Farbwelt Ihrer Marke muss deshalb nicht langweilig werden. Mit einer dunkleren Variante der Hauptfarbe für Text und einer helleren für Flächen entstehen lesbare Kombinationen. Mehr zur Auswahl finden Sie unter Farbwelt.
Viele Menschen können oder wollen keine Maus benutzen: bei Bewegungseinschränkungen, bei Nutzung von Vorlese-Programmen, bei Sprachsteuerung oder einfach aus Gewohnheit. Alle Funktionen einer Seite müssen deshalb auch per Tastatur erreichbar sein. Die wichtigsten Anforderungen:
Laden Sie Ihre Startseite, legen Sie die Maus beiseite und drücken Sie die Tabulatortaste mehrfach. Sehen Sie bei jedem Schritt, wo Sie sind? Erreichen Sie Menü, Hauptaktion, Formular? Können Sie das Formular mit der Tastatur absenden? Bleiben Sie irgendwo hängen? Jede Stelle, an der das nicht klappt, ist ein Befund.
Vorlese-Programme (Screenreader) lesen eine Seite nicht wie ein Foto, sondern als Struktur: Überschriften, Listen, Verweise, Formularfelder. Nutzer springen oft von Überschrift zu Überschrift, wie Sehende die Seite überfliegen. Gute Struktur ist deshalb die Grundlage.
| Element | Anforderung | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Überschriften | Eine H1, darunter H2 und H3 in logischer Hierarchie | Überschriften nur wegen der Schriftgröße gewählt, Ebenen übersprungen |
| Bereiche | Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich als solche ausgezeichnet | Alles in gleichartigen Blöcken ohne Auszeichnung |
| Links | Aussagekräftiger Text, der auch ohne Umgebung verständlich ist | „Mehr“, „Hier klicken“, wiederholt zwanzigmal |
| Formularfelder | Jedes Feld hat eine sichtbare, verknüpfte Beschriftung | Nur Platzhalter im Feld, kein Label |
| Fehlermeldungen | Am Feld, in Text, mit Lösungsvorschlag und für Hilfsprogramme erkennbar | Rote Umrandung ohne Text |
| Tabellen | Kopfzeilen markiert, einfache Struktur | Layout mit Tabellen, verschachtelt |
| Sprache | Seitensprache und Wechsel im Text ausgezeichnet | Fehlende Angabe, deutsche Seite wird englisch vorgelesen |
| Seitentitel | Eindeutig und je Seite verschieden | Alle Seiten heißen „Startseite“ |
Das meiste davon ist sauberer Code, der auch Suchmaschinen hilft. Wer sauber auszeichnet, gewinnt doppelt.
Der Alternativtext ersetzt ein Bild für alle, die es nicht sehen können, und für Suchmaschinen. Welcher Text passt, hängt von der Aufgabe des Bildes ab. Gehen Sie für jedes Bild diese Fragen durch:
| Bild | Schwacher Alternativtext | Guter Alternativtext |
|---|---|---|
| Foto: Parkettleger im Wohnzimmer, Eichenparkett fertig verlegt | Bild1.jpg | Fertig verlegtes Eichenparkett im Wohnzimmer, Streiflicht aus dem Fenster |
| Symbol: Lupe in der Kopfzeile | Lupe | Suche öffnen |
| Diagramm: Ablauf in vier Schritten | Ablauf | Ablauf in vier Schritten: Erstgespräch, Konzept, Umsetzung, Start. Details im Text darunter. |
| Dekoratives Wellenmuster | Wellen | (leer, wird übersprungen) |
Faustregel: ein bis zwei Sätze, ohne „Bild von“ am Anfang. Mehr dazu im Beitrag Alternativtexte für Bilder.
Audio und Video brauchen Alternativen. Gehörlose Menschen benötigen Untertitel, Blinde eine Beschreibung der wichtigen Bildinhalte, und alle profitieren von einem Transkript, das sich durchsuchen lässt. Bewegung kann Menschen beeinträchtigen oder ablenken; deshalb gibt es klare Regeln:
Am einfachsten ist es, Animationen sparsam einzusetzen und nur dort, wo sie etwas erklären. Damit gewinnt die Seite zusätzlich an Geschwindigkeit.
| Mythos | Fakt |
|---|---|
| Barrierefreiheit betrifft nur wenige Menschen | Dazu zählen dauerhafte, zeitweilige und situative Einschränkungen: Sehschwäche, ein verletzter Arm, Sonnenlicht auf dem Display, Alter. Fast jeder erlebt sie irgendwann |
| Ein Overlay-Werkzeug macht die Seite barrierefrei | Solche Zusatzprogramme beheben die Ursachen nicht und können Hilfsprogramme stören. Barrierefreiheit muss in Aufbau und Gestaltung stecken |
| Barrierefreie Seiten sehen schlecht aus | Kontraste, klare Struktur und bedienbare Elemente sind Teil guter Gestaltung. Viele ansprechende Seiten erfüllen WCAG |
| Es genügt, einmal zu prüfen | Mit jedem neuen Inhalt kann eine Barriere entstehen: Ein Bild ohne Text, ein Video ohne Untertitel. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess |
| Automatische Tests finden alle Fehler | Sie finden einen Teil, etwa fehlende Alt-Texte oder Kontraste. Ob Beschriftungen verständlich und Abläufe sinnvoll sind, prüft nur ein Mensch |
| Das ist ein reines Rechtsthema | Rechtliche Pflichten sind ein Anlass. Der Nutzen liegt darin, mehr Menschen zu erreichen und Fehler in der Bedienung zu finden |
Notieren Sie jeden Fund mit Seite, Beschreibung und Dringlichkeit. Beheben Sie zuerst, was die Hauptaktion blockiert (Formular, Kontakt, Bestellung). Die Schritte zeigen Ihnen auch, wie eng Gestaltung und Nutzerführung verflochten sind.
Formulare sind der Ort, an dem Barrieren am häufigsten zu Verlusten führen: Wer das Formular nicht bedienen kann, kann nicht anfragen und nicht kaufen. Die gute Nachricht: Mit Standardbausteinen und wenigen Regeln ist das gut lösbar.
Beschriftung. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, die technisch mit dem Feld verknüpft ist. Dadurch liest ein Vorlese-Programm beim Betreten des Feldes dessen Zweck vor, und ein Klick auf die Beschriftung setzt den Cursor ins Feld. Platzhaltertexte im Feld ersetzen keine Beschriftung, weil sie beim Tippen verschwinden und oft zu kontrastarm sind.
Pflichtfelder. Kennzeichnen Sie sie im Text (etwa „Pflichtfeld“ oder ein erklärter Stern) und nicht nur durch Farbe. Beschränken Sie Pflichtfelder auf das Nötige.
Feldtypen und Hilfen. Passende Typen (E-Mail, Telefon, Datum) rufen auf dem Handy die richtige Tastatur auf. Das Attribut für automatische Vervollständigung hilft Menschen, die sich beim Tippen schwertun, weil Name und Adresse eingesetzt werden.
Gruppen. Zusammengehörende Felder, etwa mehrere Auswahlmöglichkeiten, werden als Gruppe mit Überschrift ausgezeichnet, damit klar ist, worauf sich die Auswahl bezieht.
Fehlermeldungen. Sie erscheinen am Feld und zusätzlich als Zusammenfassung oberhalb, benennen das Problem und schlagen eine Lösung vor („Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse mit @ ein“). Der Fokus springt zur Meldung, damit Vorlese-Programme sie ansagen.
Zeit. Sitzungen laufen nicht kurzfristig ab. Wenn Zeitlimits nötig sind, warnen Sie rechtzeitig und lassen Verlängerung zu.
Spam-Schutz. Visuelle Rätsel mit verzerrten Buchstaben sperren viele Menschen aus. Verwenden Sie unsichtbare Verfahren oder einfache Wissensfragen mit Alternative.
Prüfen Sie jedes Formular mit der Tastatur, mit 200 Prozent Zoom und mit einem Vorlese-Programm. Die Erfahrung zeigt: Was dort funktioniert, funktioniert für alle besser. Weitere Praxisregeln für Formulare stehen im Beitrag Kontaktformular richtig gestalten.
Barrierefreiheit entsteht nicht in einem Arbeitsschritt am Ende, sondern verteilt über das ganze Projekt. Die Tabelle zeigt, welche Rolle in welcher Phase welche Aufgabe hat.
| Phase | Aufgabe | Typische Fehler, wenn vergessen |
|---|---|---|
| Konzept und Struktur | Logische Seitenstruktur, klare Benennungen, einfache Wege, Entscheidung über Medien und Funktionen | Komplexe Bedienmuster, die später nicht zugänglich zu machen sind |
| Gestaltung | Farbpalette mit geprüften Kontrasten, Schriftgrößen, Zustände für Fokus und Fehler, ausreichende Abstände | Elegante, aber zu kontrastarme Farben, fehlender Fokus-Zustand |
| Texte und Inhalte | Klare Sprache, sinnvolle Überschriften, Alternativtexte, Linktexte, Dokumente zugänglich | Bilder ohne Beschreibung, „hier klicken“, PDFs ohne Struktur |
| Entwicklung | Semantischer Code, Tastaturbedienung, Beschriftungen, Prüfung mit Hilfsprogrammen | Bedienelemente aus nicht passenden Bausteinen, fehlende Namen und Rollen |
| Prüfung und Abnahme | Automatische und manuelle Tests, Stichproben mit Nutzern oder Fachleuten | Prüfung nur mit Werkzeug, ohne echte Bedienung |
| Betrieb und Pflege | Redaktionsregeln, Stichproben nach Änderungen, Aktualisierung der Erklärung | Neue Inhalte brechen alte Standards |
Wichtig ist, jede Phase mit einer Prüffrage abzuschließen: Ist das, was jetzt entsteht, ohne Maus, ohne Farbe und ohne Bild verstehbar? So fällt eine Barriere dort auf, wo sie noch wenig kostet.
Viele Unternehmen bieten Preislisten, Broschüren, Datenblätter oder Formulare als PDF an. Diese Dateien sind Teil Ihres Angebots und gehören zur Prüfung dazu, wenn Barrierefreiheit gefordert ist. Die Anforderungen ähneln denen von Seiten: Überschriften-Struktur, Alternativtexte, lesbare Reihenfolge, Tabellen mit Kopfzeile, Sprachangabe, ausreichende Kontraste.
Der praktische Rat lautet: Machen Sie wichtige Informationen primär als Webseite zugänglich und bieten Sie das PDF zusätzlich zum Herunterladen an. Das vermeidet doppelte Pflege der Barrierefreiheit und hilft auch Besuchern am Handy. Wenn ein PDF nötig bleibt, erzeugen Sie es aus einer gut strukturierten Quelle (zum Beispiel einem Textdokument mit echten Formatvorlagen) und prüfen Sie das Ergebnis mit einem Prüfwerkzeug sowie manuell. Gescannte Dokumente, die nur aus Bildern bestehen, sind ohne Texterkennung für Hilfsprogramme unsichtbar und sollten ersetzt werden.
Ein Fahrradhändler (frei erfunden) betreibt einen Online-Shop für Zubehör. Er ist Anbieter für Verbraucher im Onlinehandel und prüft deshalb mit seiner Rechtsberatung, ob und wie das BFSG für ihn gilt. Unabhängig vom Ergebnis ist der Bestellweg der kritischste Teil. Die Prüfpunkte, entlang des Weges:
| Schritt | Prüffrage | Mögliche Barriere |
|---|---|---|
| Startseite und Suche | Ist die Suche per Tastatur erreichbar, werden Ergebnisse angesagt? | Suchfeld ohne Beschriftung, Ergebnisse laden ohne Rückmeldung |
| Kategorien und Filter | Lassen sich Filter per Tastatur bedienen, sind Zustände erkennbar? | Filter nur per Maus, Auswahl nur durch Farbe sichtbar |
| Produktseite | Haben Bilder Alternativtexte, ist der Preis als Text vorhanden, ist „In den Warenkorb“ als Schaltfläche erkennbar? | Preis im Bild, Schaltfläche als Div |
| Warenkorb | Sind Mengenfelder beschriftet, ist die Änderung bestätigt? | Plus/Minus-Symbole ohne Namen |
| Adresse und Zahlung | Sind Fehler am Feld erklärt, ist die Zahlungsauswahl zugänglich? | Fehlermeldungen nur farblich, Zahlungsdienst-Fenster nicht per Tastatur bedienbar |
| Bestätigung | Erfahren Käufer, dass die Bestellung geklappt hat, und wie es weitergeht? | Meldung verschwindet nach wenigen Sekunden, Fokus bleibt irgendwo |
| Bestellbestätigung per Mail | Ist die E-Mail klar strukturiert und gut lesbar? | Nur Bilder, keine Textversion |
Der Händler dokumentiert Ergebnisse, behebt zuerst, was Käufe verhindert, und plant den Rest. Diese Reihenfolge gilt für jede Seite: Hauptfunktion zuerst. Weitere Hinweise zu Shops auf der Seite Online-Shops.
Wir prüfen Ihre Seite auf häufige Barrieren: Kontraste, Tastaturbedienung, fehlende Beschriftungen, Struktur.
Farben und Schriftgrößen, die auch bei Sehschwäche und in heller Umgebung lesbar bleiben.
Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, mit sichtbarer Markierung, wo man gerade ist.
Überschriften, Listen und Beschriftungen, die Vorlese-Programme richtig deuten.
Bildbeschreibungen, Untertitel für Videos, verständliche Linktexte.
Wir halten fest, was geprüft wurde und wo es noch Lücken gibt, als Grundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Bei neuen Seiten ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal der Arbeit und kein eigener Posten. Anders ist es bei bestehenden Seiten: Hier wächst der Aufwand mit der Zahl der Mängel, der Komplexität der Funktionen (Shop, Konfiguratoren, Buchungen) und der Frage, wie gründlich geprüft und dokumentiert werden muss.
Die Rechnung dazu: So kalkulieren wir.
Das hängt davon ab, wer Sie sind und was Sie anbieten. Das BFSG betrifft vor allem Angebote an Verbraucher, etwa Online-Shops, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Lassen Sie das im Zweifel rechtlich klären.
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der international übliche Maßstab, mit den Stufen A, AA und AAA. Für rechtliche Anforderungen wird in der Regel Stufe AA herangezogen.
Werkzeuge finden einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Vieles, zum Beispiel ob Beschriftungen verständlich sind, prüft nur ein Mensch.
Nein. Solche Zusatzprogramme überdecken Probleme eher, als sie zu beheben, und sind bei Fachleuten umstritten. Grundlage ist eine Seite, die von sich aus sauber gebaut ist.
Auch PDFs sollten zugänglich sein: mit Überschriften-Struktur, Alternativtexten und lesbarer Reihenfolge. Wenn eine Information wichtig ist, steht sie am besten zusätzlich als Text auf der Seite.
Indirekt, ja: Klare Struktur, Alternativtexte und gute Bedienbarkeit decken sich in weiten Teilen mit dem, was auch Suchmaschinen verstehen. Details im Beitrag Barrierefreiheit und BFSG.
Halten Sie fest, nach welchem Maßstab geprüft wurde (zum Beispiel WCAG 2.1 oder 2.2, Stufe AA), wann, von wem und mit welchem Ergebnis. Offene Punkte gehören in eine Liste mit Termin zur Behebung.
Wo das Gesetz es verlangt, ja. Auch freiwillig ist sie sinnvoll, weil sie Offenheit zeigt. Lassen Sie den Text prüfen, bevor er online geht.
Das regeln das Gesetz und die jeweils zuständigen Marktüberwachungsstellen. Welche Folgen für Ihren Fall denkbar sind, kann nur die rechtliche Prüfung beantworten.
Schreiben Sie uns kurz, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen ehrlich, was bei Barrierefreiheit für Sie sinnvoll ist, und was nicht.