Webdesign

Barrierefreie Website: für alle nutzbar, nicht nur Pflicht

Barrierefreie Websites nach WCAG: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und BFSG-Pflichten verständlich erklärt. Ohne Rechtsberatung.

Webdesign

Barrierefreiheit: Was ist das genau?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte und Funktionen für möglichst alle Menschen zugänglich sind: für Blinde mit Vorlese-Programm, für Menschen mit Sehschwäche, Farbfehlsichtigkeit oder motorischen Einschränkungen, für Gehörlose, für Menschen mit Lernschwierigkeiten und für alle, die vorübergehend eingeschränkt sind. Die Leitlinien dazu heißen WCAG und folgen vier Grundsätzen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

In der Praxis sind es überwiegend handwerkliche Dinge. Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (für normalen Text nennt WCAG ein Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1), Überschriften in logischer Reihenfolge, Formularfelder mit sichtbaren Beschriftungen, Links mit aussagekräftigem Text statt „hier klicken“ und eine Bedienung allein mit der Tastatur. Wer diese Dinge von Beginn an einplant, zahlt kaum Aufpreis. Wer sie nachträglich in eine fertige Seite einbaut, muss oft vieles umbauen.

Rechtlich ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der wichtigste Anlass. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt seit 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote, etwa im elektronischen Handel, barrierefreie Gestaltung. Dazu gehören je nach Fall auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Feedback-Möglichkeit. Wir erläutern die technische Seite, die rechtliche Einordnung gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts.

Hintergrund

Barrierefreiheit: Warum es wichtig ist.

Barrieren betreffen mehr Menschen, als man denkt: jemanden mit Sehschwäche, eine Person mit gebrochenem Arm, die nur mit einer Hand bedient, einen Besucher in grellem Sonnenlicht oder in lauter Umgebung ohne Ton. Barrierefreie Gestaltung hilft ihnen allen.

Mythos: „Barrierefreiheit macht Seiten hässlich.“ Fakt: Sie verlangt ausreichende Kontraste, klare Struktur und bedienbare Elemente. Das ist gutes Design. Viele der bekannten Marken-Seiten erfüllen die Anforderungen und sehen ansprechend aus.

Zur Pflicht: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 insbesondere für Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen. Ob und wie Sie betroffen sind, entscheidet im Einzelfall eine rechtliche Prüfung. Wir bauen so, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden können, geben aber keine Rechtsberatung.

Überblick

Barrierefreiheit: Bausteine und Varianten.

Wahrnehmbar

Kontraste, Alternativtexte, Untertitel, skalierbare Schrift. Alles, was jemand sehen, hören oder lesen können muss.

Bedienbar

Tastaturnutzung, ausreichend große Klickflächen, genug Zeit zum Lesen und Ausfüllen, keine Elemente, die blitzen.

Verständlich

Klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, verständliche Fehlermeldungen bei Formularen.

Robust

Sauberer Code, den unterschiedliche Browser und Hilfsprogramme zuverlässig deuten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Seite, die den Stand dokumentiert und einen Weg für Rückmeldungen nennt. Wo Pflicht, wo sinnvoll.

Einfache Sprache als Ergänzung

Kurze Zusammenfassungen oder erklärende Sätze für schwierige Inhalte, wo sie die Nutzung erleichtern.

Betrifft das BFSG mein Unternehmen? Eine Orientierungshilfe

Vorab: Dieser Abschnitt ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Einordnung Ihres Unternehmens nimmt im Zweifel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vor. Gesetzesstand und Auslegung ändern sich; prüfen Sie aktuelle Informationen der zuständigen Stellen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es richtet sich nach unserem Verständnis in erster Linie an Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher. Im Webbereich ist besonders der elektronische Geschäftsverkehr betroffen, also Online-Shops und Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Nicht erfasst sind rein auf Unternehmen ausgerichtete Angebote (B2B). Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es Ausnahmen; als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigt.

Entscheidungshilfe für ein erstes Bild

  1. Verkaufen Sie online an Verbraucher oder schließen Sie online Verträge mit ihnen? Wenn nein, ist eine Betroffenheit unwahrscheinlicher; wenn ja, weiter zu Frage 2.
  2. Bieten Sie Dienstleistungen an und sind ein Kleinstunternehmen im oben genannten Sinn? Dann kann eine Ausnahme greifen. Lassen Sie das bestätigen. Wenn Sie Produkte verkaufen, gilt die Ausnahme für Dienstleistungen nicht ohne Weiteres.
  3. Ist Ihr Angebot eine Bankdienstleistung, Telekommunikation, Personenbeförderung, ein E-Book oder ein ähnlich geregelter Bereich? Dann bestehen eigene Regeln.
  4. Betreiben Sie Ihre Seite im Auftrag Dritter (zum Beispiel Händler auf Ihrer Plattform)? Prüfen Sie Rollen und Verantwortung gesondert.

Unabhängig von der Pflicht gilt: Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für viele Menschen und deckt sich in großen Teilen mit gutem Webdesign. Öffentliche Stellen unterliegen davon getrennten Vorgaben. Welche Pflichten (zum Beispiel Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Möglichkeit, Kennzeichnung) im Einzelfall gelten, klärt die rechtliche Prüfung.

Die vier Grundsätze der WCAG mit Alltagsbeispielen

Die Web Content Accessibility Guidelines gliedern Anforderungen in vier Grundsätze, die im Englischen als POUR bekannt sind. Jeder Grundsatz hat Erfolgskriterien auf drei Stufen (A, AA, AAA); für rechtliche Anforderungen wird üblicherweise Stufe AA zugrunde gelegt, in Europa über die Norm EN 301 549.

GrundsatzBedeutungBeispiel für eine BarriereBeispiel für eine Lösung
WahrnehmbarInformationen müssen auf mindestens einem Weg erfassbar seinEine Preisliste liegt nur als Bild vor; Blinde erfahren nichtsPreise als Text, Bild mit Alternativtext
BedienbarAlle Funktionen sind mit verschiedenen Eingabegeräten nutzbarEin Menü öffnet nur bei MausberührungMenü per Tastatur und Touch bedienbar, sichtbarer Fokus
VerständlichInhalt und Bedienung sind nachvollziehbarFehlermeldung „Eingabe ungültig“ ohne HinweisMeldung am Feld mit Erklärung und Beispiel
RobustInhalte funktionieren mit verschiedenen Browsern und HilfsprogrammenEigene Bedienelemente ohne Beschriftung für Vorlese-ProgrammeStandardelemente nutzen, Rollen und Namen setzen

Die Beispiele zeigen, dass Barrierefreiheit meistens kein Spezialwissen verlangt, sondern Sorgfalt: Standardbausteine nutzen, Inhalte als Text anbieten, Funktionen nicht an eine einzige Bedienart binden.

Kontraste: rechnen statt raten

Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund wird als Verhältnis zweier Helligkeitswerte angegeben. Je höher der Wert, desto besser lesbar. WCAG verlangt auf Stufe AA mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text, mindestens 3 zu 1 für großen Text (ungefähr ab 24 Pixel oder fett ab 18,5 Pixel) und für wichtige Bedienelemente und grafische Hinweise ebenfalls 3 zu 1.

Ein häufiger Fall: Hellgrauer Text auf weißem Grund. Das Grau mit dem Farbwert #777777 erreicht auf Weiß rund 4,48 zu 1 und besteht damit knapp nicht; #767676 liegt bei rund 4,54 zu 1 und besteht knapp. Ein so kleiner Unterschied entscheidet, ob ein Entwurf die Anforderung erfüllt. Kostenlose Kontrastrechner in Browser-Entwicklerwerkzeugen und im Netz zeigen den Wert sofort.

Praktische Regeln für Farben

  • Prüfen Sie jede Text-Hintergrund-Kombination, auch Text auf Bildern und Verläufen.
  • Verlassen Sie sich nie allein auf Farbe: Ein Pflichtfeld nur rot zu markieren, ist für Farbfehlsichtige unsichtbar. Ergänzen Sie ein Symbol oder einen Text.
  • Schaltflächen und Eingabefelder brauchen sichtbare Umrandung oder Flächenkontrast von mindestens 3 zu 1 zur Umgebung.
  • Links im Fließtext sollten sich nicht allein durch Farbe unterscheiden; eine Unterstreichung ist das sicherste Mittel.
  • Testen Sie Ihre Seite auch mit einem Farbfehlsichtigkeits-Simulator und bei hoher Bildschirmhelligkeit im Freien.

Die Farbwelt Ihrer Marke muss deshalb nicht langweilig werden. Mit einer dunkleren Variante der Hauptfarbe für Text und einer helleren für Flächen entstehen lesbare Kombinationen. Mehr zur Auswahl finden Sie unter Farbwelt.

Tastatur und Fokus: ohne Maus durch die Seite

Viele Menschen können oder wollen keine Maus benutzen: bei Bewegungseinschränkungen, bei Nutzung von Vorlese-Programmen, bei Sprachsteuerung oder einfach aus Gewohnheit. Alle Funktionen einer Seite müssen deshalb auch per Tastatur erreichbar sein. Die wichtigsten Anforderungen:

  1. Logische Reihenfolge. Mit der Tabulatortaste springt der Fokus von Element zu Element in einer Reihenfolge, die dem visuellen Aufbau folgt.
  2. Sichtbarer Fokus. Das aktuell angewählte Element muss deutlich erkennbar sein. Wer die Standard-Markierung per Stilangabe entfernt, muss eine gleichwertige oder bessere bieten.
  3. Kein Fokus-Gefängnis. Man darf nicht in einem Bereich hängen bleiben, etwa in einem Pop-up ohne Schließen per Tastatur (Esc oder Schaltfläche).
  4. Sprunglinks. Ein Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang erspart Tastaturnutzern, das ganze Menü zu durchlaufen.
  5. Echte Bedienelemente. Schaltflächen sind Schaltflächen, Links sind Links. Wer ein Div mit Klick-Ereignis baut, muss Tastatur und Rollen selbst nachrüsten.
  6. Ausklappbare Menüs. Müssen per Enter oder Leertaste öffnen und mit Esc schließen.
  7. Zeitlimits vermeiden. Sitzungen, die ohne Warnung ablaufen, sind für Menschen mit langsamerer Bedienung eine Barriere.

Test in zwei Minuten

Laden Sie Ihre Startseite, legen Sie die Maus beiseite und drücken Sie die Tabulatortaste mehrfach. Sehen Sie bei jedem Schritt, wo Sie sind? Erreichen Sie Menü, Hauptaktion, Formular? Können Sie das Formular mit der Tastatur absenden? Bleiben Sie irgendwo hängen? Jede Stelle, an der das nicht klappt, ist ein Befund.

Struktur und Beschriftung: was Vorlese-Programme brauchen

Vorlese-Programme (Screenreader) lesen eine Seite nicht wie ein Foto, sondern als Struktur: Überschriften, Listen, Verweise, Formularfelder. Nutzer springen oft von Überschrift zu Überschrift, wie Sehende die Seite überfliegen. Gute Struktur ist deshalb die Grundlage.

ElementAnforderungTypischer Fehler
ÜberschriftenEine H1, darunter H2 und H3 in logischer HierarchieÜberschriften nur wegen der Schriftgröße gewählt, Ebenen übersprungen
BereicheKopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich als solche ausgezeichnetAlles in gleichartigen Blöcken ohne Auszeichnung
LinksAussagekräftiger Text, der auch ohne Umgebung verständlich ist„Mehr“, „Hier klicken“, wiederholt zwanzigmal
FormularfelderJedes Feld hat eine sichtbare, verknüpfte BeschriftungNur Platzhalter im Feld, kein Label
FehlermeldungenAm Feld, in Text, mit Lösungsvorschlag und für Hilfsprogramme erkennbarRote Umrandung ohne Text
TabellenKopfzeilen markiert, einfache StrukturLayout mit Tabellen, verschachtelt
SpracheSeitensprache und Wechsel im Text ausgezeichnetFehlende Angabe, deutsche Seite wird englisch vorgelesen
SeitentitelEindeutig und je Seite verschiedenAlle Seiten heißen „Startseite“

Das meiste davon ist sauberer Code, der auch Suchmaschinen hilft. Wer sauber auszeichnet, gewinnt doppelt.

Alternativtexte: Entscheidungsbaum für jedes Bild

Der Alternativtext ersetzt ein Bild für alle, die es nicht sehen können, und für Suchmaschinen. Welcher Text passt, hängt von der Aufgabe des Bildes ab. Gehen Sie für jedes Bild diese Fragen durch:

  1. Ist das Bild rein dekorativ (Zierlinie, Hintergrund)? Dann leeres Alt-Attribut, damit Vorlese-Programme es überspringen.
  2. Ist das Bild eine Schaltfläche oder ein Link? Dann beschreibt der Text die Funktion („Zur Startseite“, „Suche öffnen“), nicht das Aussehen.
  3. Trägt das Bild Information (Foto eines Produkts, Diagramm)? Dann beschreiben Sie knapp, was zu sehen ist und warum es relevant ist.
  4. Ist das Bild komplex (Diagramm, Karte, Infografik)? Dann kurzer Alt-Text plus ausführliche Beschreibung als Text in der Nähe oder als Tabelle.
  5. Enthält das Bild Text? Dann steht derselbe Text im Alt-Attribut, besser aber als echter Text auf der Seite.
BildSchwacher AlternativtextGuter Alternativtext
Foto: Parkettleger im Wohnzimmer, Eichenparkett fertig verlegtBild1.jpgFertig verlegtes Eichenparkett im Wohnzimmer, Streiflicht aus dem Fenster
Symbol: Lupe in der KopfzeileLupeSuche öffnen
Diagramm: Ablauf in vier SchrittenAblaufAblauf in vier Schritten: Erstgespräch, Konzept, Umsetzung, Start. Details im Text darunter.
Dekoratives WellenmusterWellen(leer, wird übersprungen)

Faustregel: ein bis zwei Sätze, ohne „Bild von“ am Anfang. Mehr dazu im Beitrag Alternativtexte für Bilder.

Medien und Bewegung: Videos, Animationen, Zeitabläufe

Audio und Video brauchen Alternativen. Gehörlose Menschen benötigen Untertitel, Blinde eine Beschreibung der wichtigen Bildinhalte, und alle profitieren von einem Transkript, das sich durchsuchen lässt. Bewegung kann Menschen beeinträchtigen oder ablenken; deshalb gibt es klare Regeln:

  • Untertitel für aufgezeichnete Videos mit Ton, bei Livebildern nach Möglichkeit ebenfalls.
  • Transkript oder Textfassung für reine Audioinhalte.
  • Kein Autoplay mit Ton. Wenn etwas automatisch startet und länger als fünf Sekunden läuft, braucht es eine Pause-Möglichkeit.
  • Keine blitzenden Elemente. Mehr als dreimal pro Sekunde zu blinken, kann bei empfindlichen Menschen Anfälle auslösen.
  • Respekt vor Systemeinstellungen. Wer am Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sollte keine großen Animationen sehen.
  • Zeit lassen. Karussells und Hinweise, die von selbst wechseln, müssen anhaltbar sein, und wichtige Hinweise sollten nicht nach wenigen Sekunden verschwinden.

Am einfachsten ist es, Animationen sparsam einzusetzen und nur dort, wo sie etwas erklären. Damit gewinnt die Seite zusätzlich an Geschwindigkeit.

Mythos gegen Fakt: Barrierefreiheit

MythosFakt
Barrierefreiheit betrifft nur wenige MenschenDazu zählen dauerhafte, zeitweilige und situative Einschränkungen: Sehschwäche, ein verletzter Arm, Sonnenlicht auf dem Display, Alter. Fast jeder erlebt sie irgendwann
Ein Overlay-Werkzeug macht die Seite barrierefreiSolche Zusatzprogramme beheben die Ursachen nicht und können Hilfsprogramme stören. Barrierefreiheit muss in Aufbau und Gestaltung stecken
Barrierefreie Seiten sehen schlecht ausKontraste, klare Struktur und bedienbare Elemente sind Teil guter Gestaltung. Viele ansprechende Seiten erfüllen WCAG
Es genügt, einmal zu prüfenMit jedem neuen Inhalt kann eine Barriere entstehen: Ein Bild ohne Text, ein Video ohne Untertitel. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess
Automatische Tests finden alle FehlerSie finden einen Teil, etwa fehlende Alt-Texte oder Kontraste. Ob Beschriftungen verständlich und Abläufe sinnvoll sind, prüft nur ein Mensch
Das ist ein reines RechtsthemaRechtliche Pflichten sind ein Anlass. Der Nutzen liegt darin, mehr Menschen zu erreichen und Fehler in der Bedienung zu finden

Selbsttest in 30 Minuten

  1. Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder Sie waagerecht scrollen müssen?
  2. Tastatur-Test: Bedienen Sie Menü, Formular und eine Schaltfläche nur mit Tabulator, Enter, Leertaste und Esc.
  3. Kontrast-Test: Prüfen Sie mit einem Kontrastrechner Fließtext, Links, Schaltflächen und Formularfelder.
  4. Struktur-Test: Lassen Sie sich mit einer Browser-Erweiterung die Überschriftenstruktur anzeigen. Gibt es eine H1? Folgen die Ebenen einer Logik?
  5. Alt-Text-Test: Deaktivieren Sie Bilder oder lassen Sie die Texte anzeigen. Verstehen Sie die Seite noch?
  6. Formular-Test: Schicken Sie ein Formular absichtlich fehlerhaft ab. Erscheint eine verständliche Meldung am richtigen Feld?
  7. Vorlese-Kurztest: Aktivieren Sie das Vorlese-Programm Ihres Betriebssystems für wenige Minuten und hören Sie sich die Startseite an. Verstehen Sie, was dort steht?

Notieren Sie jeden Fund mit Seite, Beschreibung und Dringlichkeit. Beheben Sie zuerst, was die Hauptaktion blockiert (Formular, Kontakt, Bestellung). Die Schritte zeigen Ihnen auch, wie eng Gestaltung und Nutzerführung verflochten sind.

Formulare barrierefrei bauen: Schritt für Schritt

Formulare sind der Ort, an dem Barrieren am häufigsten zu Verlusten führen: Wer das Formular nicht bedienen kann, kann nicht anfragen und nicht kaufen. Die gute Nachricht: Mit Standardbausteinen und wenigen Regeln ist das gut lösbar.

Beschriftung. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, die technisch mit dem Feld verknüpft ist. Dadurch liest ein Vorlese-Programm beim Betreten des Feldes dessen Zweck vor, und ein Klick auf die Beschriftung setzt den Cursor ins Feld. Platzhaltertexte im Feld ersetzen keine Beschriftung, weil sie beim Tippen verschwinden und oft zu kontrastarm sind.

Pflichtfelder. Kennzeichnen Sie sie im Text (etwa „Pflichtfeld“ oder ein erklärter Stern) und nicht nur durch Farbe. Beschränken Sie Pflichtfelder auf das Nötige.

Feldtypen und Hilfen. Passende Typen (E-Mail, Telefon, Datum) rufen auf dem Handy die richtige Tastatur auf. Das Attribut für automatische Vervollständigung hilft Menschen, die sich beim Tippen schwertun, weil Name und Adresse eingesetzt werden.

Gruppen. Zusammengehörende Felder, etwa mehrere Auswahlmöglichkeiten, werden als Gruppe mit Überschrift ausgezeichnet, damit klar ist, worauf sich die Auswahl bezieht.

Fehlermeldungen. Sie erscheinen am Feld und zusätzlich als Zusammenfassung oberhalb, benennen das Problem und schlagen eine Lösung vor („Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse mit @ ein“). Der Fokus springt zur Meldung, damit Vorlese-Programme sie ansagen.

Zeit. Sitzungen laufen nicht kurzfristig ab. Wenn Zeitlimits nötig sind, warnen Sie rechtzeitig und lassen Verlängerung zu.

Spam-Schutz. Visuelle Rätsel mit verzerrten Buchstaben sperren viele Menschen aus. Verwenden Sie unsichtbare Verfahren oder einfache Wissensfragen mit Alternative.

Prüfen Sie jedes Formular mit der Tastatur, mit 200 Prozent Zoom und mit einem Vorlese-Programm. Die Erfahrung zeigt: Was dort funktioniert, funktioniert für alle besser. Weitere Praxisregeln für Formulare stehen im Beitrag Kontaktformular richtig gestalten.

Barrierefreiheit im Projektablauf: wer macht was, wann

Barrierefreiheit entsteht nicht in einem Arbeitsschritt am Ende, sondern verteilt über das ganze Projekt. Die Tabelle zeigt, welche Rolle in welcher Phase welche Aufgabe hat.

PhaseAufgabeTypische Fehler, wenn vergessen
Konzept und StrukturLogische Seitenstruktur, klare Benennungen, einfache Wege, Entscheidung über Medien und FunktionenKomplexe Bedienmuster, die später nicht zugänglich zu machen sind
GestaltungFarbpalette mit geprüften Kontrasten, Schriftgrößen, Zustände für Fokus und Fehler, ausreichende AbständeElegante, aber zu kontrastarme Farben, fehlender Fokus-Zustand
Texte und InhalteKlare Sprache, sinnvolle Überschriften, Alternativtexte, Linktexte, Dokumente zugänglichBilder ohne Beschreibung, „hier klicken“, PDFs ohne Struktur
EntwicklungSemantischer Code, Tastaturbedienung, Beschriftungen, Prüfung mit HilfsprogrammenBedienelemente aus nicht passenden Bausteinen, fehlende Namen und Rollen
Prüfung und AbnahmeAutomatische und manuelle Tests, Stichproben mit Nutzern oder FachleutenPrüfung nur mit Werkzeug, ohne echte Bedienung
Betrieb und PflegeRedaktionsregeln, Stichproben nach Änderungen, Aktualisierung der ErklärungNeue Inhalte brechen alte Standards

Wichtig ist, jede Phase mit einer Prüffrage abzuschließen: Ist das, was jetzt entsteht, ohne Maus, ohne Farbe und ohne Bild verstehbar? So fällt eine Barriere dort auf, wo sie noch wenig kostet.

Dokumente und Downloads zugänglich machen

Viele Unternehmen bieten Preislisten, Broschüren, Datenblätter oder Formulare als PDF an. Diese Dateien sind Teil Ihres Angebots und gehören zur Prüfung dazu, wenn Barrierefreiheit gefordert ist. Die Anforderungen ähneln denen von Seiten: Überschriften-Struktur, Alternativtexte, lesbare Reihenfolge, Tabellen mit Kopfzeile, Sprachangabe, ausreichende Kontraste.

Der praktische Rat lautet: Machen Sie wichtige Informationen primär als Webseite zugänglich und bieten Sie das PDF zusätzlich zum Herunterladen an. Das vermeidet doppelte Pflege der Barrierefreiheit und hilft auch Besuchern am Handy. Wenn ein PDF nötig bleibt, erzeugen Sie es aus einer gut strukturierten Quelle (zum Beispiel einem Textdokument mit echten Formatvorlagen) und prüfen Sie das Ergebnis mit einem Prüfwerkzeug sowie manuell. Gescannte Dokumente, die nur aus Bildern bestehen, sind ohne Texterkennung für Hilfsprogramme unsichtbar und sollten ersetzt werden.

Szenario: Bestellweg eines Fahrradhändlers (fiktives Beispiel)

Ein Fahrradhändler (frei erfunden) betreibt einen Online-Shop für Zubehör. Er ist Anbieter für Verbraucher im Onlinehandel und prüft deshalb mit seiner Rechtsberatung, ob und wie das BFSG für ihn gilt. Unabhängig vom Ergebnis ist der Bestellweg der kritischste Teil. Die Prüfpunkte, entlang des Weges:

SchrittPrüffrageMögliche Barriere
Startseite und SucheIst die Suche per Tastatur erreichbar, werden Ergebnisse angesagt?Suchfeld ohne Beschriftung, Ergebnisse laden ohne Rückmeldung
Kategorien und FilterLassen sich Filter per Tastatur bedienen, sind Zustände erkennbar?Filter nur per Maus, Auswahl nur durch Farbe sichtbar
ProduktseiteHaben Bilder Alternativtexte, ist der Preis als Text vorhanden, ist „In den Warenkorb“ als Schaltfläche erkennbar?Preis im Bild, Schaltfläche als Div
WarenkorbSind Mengenfelder beschriftet, ist die Änderung bestätigt?Plus/Minus-Symbole ohne Namen
Adresse und ZahlungSind Fehler am Feld erklärt, ist die Zahlungsauswahl zugänglich?Fehlermeldungen nur farblich, Zahlungsdienst-Fenster nicht per Tastatur bedienbar
BestätigungErfahren Käufer, dass die Bestellung geklappt hat, und wie es weitergeht?Meldung verschwindet nach wenigen Sekunden, Fokus bleibt irgendwo
Bestellbestätigung per MailIst die E-Mail klar strukturiert und gut lesbar?Nur Bilder, keine Textversion

Der Händler dokumentiert Ergebnisse, behebt zuerst, was Käufe verhindert, und plant den Rest. Diese Reihenfolge gilt für jede Seite: Hauptfunktion zuerst. Weitere Hinweise zu Shops auf der Seite Online-Shops.

Begriffe rund um Barrierefreiheit

BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher.
WCAG
Web Content Accessibility Guidelines, der internationale Maßstab für barrierefreie Webinhalte.
EN 301 549
Europäische Norm, die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit beschreibt und auf WCAG verweist.
Screenreader
Vorlese-Programm für Menschen mit Sehbehinderung, das Bildschirminhalte als Sprache oder in Braille ausgibt.
ARIA
Ergänzende Auszeichnungen im Seitencode, die Hilfsprogrammen Rollen und Zustände mitteilen. Nur sinnvoll, wenn Standardelemente nicht ausreichen.
Fokus
Das aktuell angewählte Element beim Bedienen per Tastatur.
Alternativtext
Textbeschreibung eines Bildes für Hilfsprogramme und Suchmaschinen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Seite, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt, bekannte Mängel nennt und eine Kontaktmöglichkeit bietet.
Unsere Arbeit

Barrierefreiheit: Was wir für Sie tun.

Bestandsprüfung

Wir prüfen Ihre Seite auf häufige Barrieren: Kontraste, Tastaturbedienung, fehlende Beschriftungen, Struktur.

Gestaltung mit ausreichend Kontrast

Farben und Schriftgrößen, die auch bei Sehschwäche und in heller Umgebung lesbar bleiben.

Bedienung per Tastatur

Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, mit sichtbarer Markierung, wo man gerade ist.

Semantischer Aufbau

Überschriften, Listen und Beschriftungen, die Vorlese-Programme richtig deuten.

Alternativtexte und Medien

Bildbeschreibungen, Untertitel für Videos, verständliche Linktexte.

Dokumentation

Wir halten fest, was geprüft wurde und wo es noch Lücken gibt, als Grundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Qualität

Barrierefreiheit: Woran Sie gute Arbeit erkennen.

  • Text hat ausreichenden Kontrast zum Hintergrund
  • Alle Funktionen sind ohne Maus nutzbar, die aktuelle Position ist sichtbar
  • Bilder, die Inhalt tragen, haben Alternativtexte; Dekoration wird übersprungen
  • Überschriften folgen einer logischen Reihenfolge
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
  • Linktexte sind aus sich heraus verständlich
  • Videos haben Untertitel oder eine Textfassung
  • Informationen hängen nicht allein an Farbe
  • Es gibt, wo erforderlich, eine Erklärung zur Barrierefreiheit
Kosten

Barrierefreiheit: Was es kostet.

Bei neuen Seiten ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal der Arbeit und kein eigener Posten. Anders ist es bei bestehenden Seiten: Hier wächst der Aufwand mit der Zahl der Mängel, der Komplexität der Funktionen (Shop, Konfiguratoren, Buchungen) und der Frage, wie gründlich geprüft und dokumentiert werden muss.

Die Rechnung dazu: So kalkulieren wir.

Das bestimmt den Preis

  • Zustand der bestehenden Seite
  • Zahl der Seitentypen und Funktionen
  • Tiefe der Prüfung (automatisch, manuell, mit Hilfsprogrammen)
  • Umbau von Vorlagen und Fremdkomponenten
  • Dokumentation und laufende Prüfung

Das können Sie vorbereiten

  • Eine Einschätzung, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt (gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrer Rechtsberatung)
  • Zugang zur bestehenden Seite und zu Shop-Funktionen
  • Liste der Funktionen und Formulare, die Besucher nutzen
  • Ihre Videos und PDF-Dokumente, die auf der Seite liegen
Stolpersteine

Barrierefreiheit: Häufige Fehler.

  • Hellgrauer Text auf weißem Grund, der „modern“ aussieht und kaum lesbar ist
  • Schaltflächen ohne Beschriftung, nur mit Symbol
  • Menüs, die nur mit der Maus aufklappen
  • Fehlermeldungen nur in roter Farbe, ohne Text
  • Bilder von Text, die Vorlese-Programme nicht erfassen
  • Barrierefreiheit als einmalige Aufgabe statt als laufende Pflege
Häufige Fragen

Fragen zu Barrierefreiheit.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, wer Sie sind und was Sie anbieten. Das BFSG betrifft vor allem Angebote an Verbraucher, etwa Online-Shops, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Lassen Sie das im Zweifel rechtlich klären.

Was ist WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines sind der international übliche Maßstab, mit den Stufen A, AA und AAA. Für rechtliche Anforderungen wird in der Regel Stufe AA herangezogen.

Gibt es automatische Prüfungen?

Werkzeuge finden einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Vieles, zum Beispiel ob Beschriftungen verständlich sind, prüft nur ein Mensch.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plug-in oder Overlay?

Nein. Solche Zusatzprogramme überdecken Probleme eher, als sie zu beheben, und sind bei Fachleuten umstritten. Grundlage ist eine Seite, die von sich aus sauber gebaut ist.

Was gilt für PDF-Dateien auf meiner Seite?

Auch PDFs sollten zugänglich sein: mit Überschriften-Struktur, Alternativtexten und lesbarer Reihenfolge. Wenn eine Information wichtig ist, steht sie am besten zusätzlich als Text auf der Seite.

Hilft Barrierefreiheit auch bei Google?

Indirekt, ja: Klare Struktur, Alternativtexte und gute Bedienbarkeit decken sich in weiten Teilen mit dem, was auch Suchmaschinen verstehen. Details im Beitrag Barrierefreiheit und BFSG.

Wie dokumentiere ich den Stand meiner Seite?

Halten Sie fest, nach welchem Maßstab geprüft wurde (zum Beispiel WCAG 2.1 oder 2.2, Stufe AA), wann, von wem und mit welchem Ergebnis. Offene Punkte gehören in eine Liste mit Termin zur Behebung.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Wo das Gesetz es verlangt, ja. Auch freiwillig ist sie sinnvoll, weil sie Offenheit zeigt. Lassen Sie den Text prüfen, bevor er online geht.

Was passiert bei Verstößen?

Das regeln das Gesetz und die jeweils zuständigen Marktüberwachungsstellen. Welche Folgen für Ihren Fall denkbar sind, kann nur die rechtliche Prüfung beantworten.

Ratgeber

Mehr zum Nachlesen.

Was kostet eine Website? Die Preisfaktoren im ÜberblickWas eine Unternehmenswebsite kostet, hängt von Umfang, Funktionen, Inhalten und Betreuung ab. Diese Faktoren bestimmen den Preis.Weiterlesen →Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust: So gehen Sie vorSo gelingt ein Website-Relaunch ohne Verlust bei Google: Bestandsaufnahme, Inhaltsplan, Weiterleitungen, Kontrolle nach dem Start.Weiterlesen →Responsive Webdesign: Was es ist und warum es Pflicht istResponsive Webdesign erklärt: Wie sich Websites an Smartphone, Tablet und Desktop anpassen, warum das für Nutzer und Google zählt und woran Sie es erkennen.Weiterlesen →Barrierefreie Website: Grundlagen und BFSGBarrierefreie Websites erklärt: Warum Barrierefreiheit wichtig ist, was das BFSG regelt, welche Anforderungen gelten (WCAG) und wie Sie anfangen.Weiterlesen →Cookie-Banner und Datenschutz: Das WichtigsteCookie-Banner und Einwilligung: Wann ein Banner nötig ist, welche Dienste Sie meiden können und wie eine datenschutzfreundliche Website aufgebaut ist.Weiterlesen →WordPress oder individuell? So wählen Sie das richtige SystemWordPress, andere Baukasten- oder Redaktionssysteme oder eine individuelle Lösung: Vor- und Nachteile und Kriterien für die Wahl bei Unternehmenswebsites.Weiterlesen →Bilder für die Website optimieren: Format, Größe, LadezeitBilder für Websites optimieren: Die richtigen Formate (WebP, AVIF, JPEG), passende Größen, Kompression und Lazy Loading für schnelle Ladezeiten.Weiterlesen →Website-Texte aus Kundensicht schreiben: So überzeugen SieWebsite-Texte, die verkaufen: Kundensicht statt Selbstbeschreibung, klarer Nutzen, direkte Ansprache und Aufbau von der Überschrift bis zur Handlungsaufforderung.Weiterlesen →Kontaktformular gestalten: Mehr Anfragen, weniger FelderKontaktformular gestalten: Welche Felder nötig sind, wie Sie Hürden senken, Spam abwehren und datenschutzgerecht arbeiten. Praxis für mehr Anfragen.Weiterlesen →Website-Wartung und Sicherheit: Was regelmäßig zu tun istWebsite-Wartung und Sicherheit: Updates, Backups, Passwörter, HTTPS und Überwachung. Die wichtigsten Aufgaben, damit Ihre Website sicher und schnell bleibt.Weiterlesen →

Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen klären?

Schreiben Sie uns kurz, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen ehrlich, was bei Barrierefreiheit für Sie sinnvoll ist, und was nicht.

Erstgespräch vereinbaren